Kanuverleih an der Hase : AGB - Das Formale

Diese AGB wurden auf der Grundlage der Empfehlungen des Deutschen Reisebüro Verbandes erstellt und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Hase Kanu (nachfolgend immer HASE KANU genannt) und dem Reisegast bzw. dem Vertragspartner.

Abschluss eines Reisevertrages:
Mit seiner Reiseanmeldung bietet der Vertragspartner der Firma HASE KANU den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung bedarf der Schriftform und ist Vertragsbestandteil!
Eine Reiseanmeldung kann auch auf ein vom Vertragspartner bestätigtes und vom HASE KANU unterbreitetes Angebot erfolgen.
Erfolgt die Reiseanmeldung für eine Reisegruppe, so übernimmt die anmeldende Person (namentlich durch die Reiseanmeldung beim HASE KANU bekannt) die sogenannte Vertretungsvollmacht für die mitangemeldeten Teilnehmer. Diese Person bestätigt, dass Sie unmittelbarer Zahlungspflichtiger und Auftraggeber der Buchung bzw. Reiseanmeldung gegenüber HASE KANU ist. Diese Vertretungsvollmacht gilt auch für minderjährige Teilnehmer innerhalb der angemeldeten Reisegruppe. Die Vertretungsvollmacht erstreckt sich auch auf Weiterverkäufer oder Vermittler der Reiseangebote von HASE KANU .
Die Reiseanmeldung von minderjährigen Reiseteilnehmern als einzelne Reiseteilnehmer (z.B. für die Angebote Abenteuerferienlager) ist nur von erziehungsberechtigten Personen zulässig.
Das HASE KANU geht mit Firmen, Vereinen (sog. juristischen Personen) nur einen Vertrag ein, wenn ein Vertragspartner als körperliche Person eindeutig benannt ist und sie die Vertretungsvollmacht übernimmt.
Gültigkeit eines Reisevertrages (Zustandekommen des Reisevertrages)
Der Reisevertrag gilt erst als zustandegekommen, wenn der Vertragspartner den Reisevertrag vom HASE KANU erhalten hat. Danach hat der Vertragspartner unverzüglich ein Vertragsexemplar unterschrieben an HASE KANU zurückzusenden.
Wenn nicht anders und in schriftlicher Form vereinbart, gilt der Reisevertrag auch als gültig, wenn der Vertragspartner die Anzahlung, Rest- oder Gesamtzahlung fristgemäß zu den im Reisevertrag vermerkten Fälligkeitsterminen leistet.

Zahlungen:
Nach Zugang der Reiseunterlagen (Reisevertrag) sind innerhalb der darauf folgenden 14 Tagen 10% Anzahlung, mindestens jedoch 20 Euro zu zahlen. 14 Tage vor Reisebeginn wird die Restzahlung des Reisepreises fällig.
Es zählt dabei Kontoeingang beim HASE KANU !
Bei dem Abschluss eines Reisevertrages mit den Erziehungsberechtigten für minderjährige Reiseteilnehmer ist in jedem Falle eine ausgefüllte und unterschriebene "Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten" gleichzeitig mit einem unterschriebenen Exemplar des Reisevertrages an uns rückzusenden oder spätestens zu Reisebeginn beizubringen. Ist dies nicht der Fall, behält sich HASE KANU vor, den/die minderjährigen Teilnehmer von der Reise auszuschließen. Alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten der betreffenden Erziehungsberechtigten.

Änderung im Reisevertragsinhalt
Änderungen im Reisevertrag sind nur in schriftlicher Form zulässig und verbindlich! Bei einer Änderung im Reisevertrag erhält der Vertragspartner von HASE KANU eine "Änderung zum Reisevertrag" zugestellt, die wie der Reisevertrag mit einer unterschriebenen Kopie an HASE KANU rückzusenden ist. Sich mit der Änderung im Vertrag ändernde Zahlungsbeträge werden mit der sog. Rest- oder Gesamtzahlung (ca. drei Wochen vor Reisebeginn fällig) verrechnet. HASE KANU behält sich das Recht vor, mit dem zweiten Änderungsvorgang in einem Reisevertrag eine angemessene Bearbeitungsgebühr (einschließlich Portokosten) zu berechnen.

Abschluss oder Änderung des Reisevertrages wenige Tage vor Reisebeginn:
Erfolgt die Reiseanmeldung/Buchung nur wenige Tage vor Reisebeginn, so ist der Vertragspartner verpflichtet, innerhalb kürzester Zeit und unter Zuhilfenahme aller Möglichkeiten der modernen Technik uns die bestätigte Kopie des Vertrages bzw. die Änderung zum Reisevertrag zugänglich zu machen. Fällige Zahlungen sind umgehend in Form einer Banküberweisung zu zahlen und uns in schriftlicher Form nachzuweisen (FAX bzw. Kopie).
Scheiden diese Möglichkeiten aufgrund zu geringer Zeitdifferenz zum Reisebeginn aus (Zeitraum ein bis zwei Tage vor Reisebeginn!!), so ist der Reisevertrag zum Reisebeginn (Tourstart) unterschrieben dem Tourenbegleiter vorzulegen und der Reisepreis vor Ort zu zahlen. Erst nach der Bezahlung des Reisepreises besteht in diesem Fall ein rechtlicher Teilnahmeanspruch an der entsprechenden Reise!

Rücktritt vom Reisevertrag durch HASE KANU
HASE KANU hat das Recht, bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl bei Reisen mit feststehenden Reisebeginn Ausschreibung (Individualangebote) 10 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten. In jedem Fall ist der Vertragspartner vom HASE KANU schriftlich davon in Kenntnis zu setzen.
Das HASE KANU hat das Recht, bis 10 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, nicht abgewendet werden kann.
Bei falsch gemachten Angeben (Reiseanmeldung, Buchung) kann das HASE KANU ebenfalls ohne Kostenrückerstattung vom Reisevertrag zurücktreten.
HASE KANU hat das Recht, bis zum Reisebeginn und noch während einer bereits begonnenen Reise vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn durch Unwetterbilden (z.B. Gewitter, Hochwasser) Gefahr für die Teilnehmer der Reise besteht.
In allen Fällen wird der gesamte, bereits gezahlte Reisepreis vollständig dem Vertragspartner zurückerstattet. Auch wird versucht, (individuell abgestimmt) einen Ersatztermin anzubieten.
Höhere Gewalt, Kriege, Havarien, Naturkatastrophen oder gleichwichtige Situationen berechtigen beide Seiten zur Kündigung. Die Entschädigung regelt sich in diesem Fall nach dem Paragraph 471 des BGB. Bedingt ein Unfall, eine Verletzung oder eine plötzlich auftretende Krankheit bei einem oder mehrerer Teilnehmer eine Abweichung vom geplanten Tourenverlauf, so haben Maßnahmen der Ersten Hilfe und der Bergung/ärztlichen Versorgung Vorrang vor dem geplanten Ablauf des Kurses oder der Reise.
HASE KANU hat außerdem das Recht, vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn fällige Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung, Gesamt- oder Rechnungszahlungen) unrichtig, nicht oder verspätet entsprechend den Angaben im Reisevertrag geleistet werden bzw. nicht als Bezahlung des Reisepreises eingehen. Dies trifft auch bei falschen Angaben im Reisevertrag - insbesondere bei der Anmeldung von Reisegruppen und noch nicht volljährigen Teilnehmern- durch den Vertragspartner zu. ggf. wirksam werdende Stornierungsgebühren werden vom HASE KANU erhoben.
Reiseteilnehmer, die durch ihr äußeres Erscheinen und durch Äußerungen rassistisches, völkerverachtendes oder faschistoides/extremistisches Gedankengut propagieren, können vom Tourenbegleiter ohne vorheriger Abmahnung von der Reise ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für Teilnehmer, welche die Reise oder den Reiseinhalt in anderer Art und Weise zu stören versuchen. In diesem Falle besteht für den die Störung verursachenden Reiseteilnehmer oder für die Reisegruppe kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises und für die entstehenden Kosten für Rückreise etc..
In den meisten Fällen muss der verursachende Reiseteilnehmer oder die verursachenden Mitglieder einer Reisegruppe mit einer Anzeige durch HASE KANU rechnen, auch gehen entstehende Kosten zur Durchsetzung von Ruhe und Ordnung voll zu Lasten der Verursacher.
Bei vom Reiseteilnehmer vorsätzlichen, fahrlässig oder grob fahrlässig herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Materialverlusten werden sämtliche Kosten für Reparatur, Wiederbeschaffung und Ausfall in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei unsachgemäßen Umgang mit zur Verfügung gestelltem Material im Bereich Schulklassen- und Jugendangebote. Hier haftet der/die Erziehungsberechtigte für Beschädigungen oder Verluste.

Rücktritt vom Reisevertrag durch den Vertragspartner
Jeder Vertragspartner hat grundsätzlich das Recht, vom abgeschlossenen Reisevertrag in Form einer schriftlichen Kündigung zurückzutreten. Dieser Vertragsrücktritt (Stornierung) kann nur durch die im Reisevertrag als Vertragspartner benannte Person und in schriftlicher Form erfolgen. Bei einer Vertragskündigung bzw. Stornierung durch den Vertragspartner zählt der Zeitpunkt des nachweislichen Eingangsdatums der Stornierung beim HASE KANU.
Treten einzelne Teilnehmer einer Reisegruppe vom Reisevertrag zurück, so hat diese Vertragsänderung ebenfalls in schriftlicher Form durch den die Vertretungsvollmacht ausübenden Vertragspartner zu erfolgen. Für die Reiseteilnehmer, welche aus dem Reisevertrag ausscheiden, gelten die gleichen Prozentsätze der sog. Stornierungsgebühren, berechnet auf den Einzelteilnehmer, wie unten gezeigt. Erreicht in diesem Falle die Anzahl der verbliebenen Personen einer Reisegruppe nicht mehr die zuvor im Reisevertrag vereinbarte Teilnehmerzahl für einen bestimmten, der Gruppenstärke entsprechenden Reisepreis, so erfolgt eine entsprechende Höherstufung der Reisegruppe entsprechend unserer Preislisten oder gemachten Angebote.
Bei Reiserücktritt werden folgende Stornierungsgebühren, basierend auf den Gesamtreisepreis bzw. bei der Stornierung einzelner Teilnehmer einer Reisegruppe basierend auf den Einzelteilnehmerpreis fällig:
ab Abschluss Reisevertrag 10% mindestens 20 Euro
21.-1. Tag vor Reisebeginn 70%
Nichterscheinen zu Reisebeginn 90%
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, diese Versicherung sollte unmittelbar nach Abschluss des Reisevertrages abgeschlossen werden.

Leistungen Reisepreis:

Die Angebote in den aktuellen Katalogen und Prospekten entsprechen den Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bei Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen von Preisen und Leistungen möglich sind. Über diese werden wir Sie selbstverständlich unterrichten.
Dies gilt auch für die vom HASE KANU gemachten, zeitlich befristeten Angeboten. HASE KANU behält sich bei Erhöhung von Steuern (u.a. Mehrwertsteuer) die Weitergabe an den Vertragspartner vor.
Die gezeigten Preise sind auch für Vermittler bzw. Weiterverkäufer bindend, sofern der Weiterverkäufer (Vermittler) keine zusätzlichen und als Fremdleistung benannte Leistungen zu den Angeboten von HASE KANU zufügt. Vertragliche Vereinbarungen mit HASE KANU können diese Bestimmung außer Kraft setzen, bedingen aber in jedem Fall die Schriftform.
Es gilt der in den gemachten, zeitlich befristeten Angeboten, in Angebotskatalogen und in den Detailinformationen (nach Abschluss des Reisevertrages in den Reiseunterlagen enthalten) beschriebene Leistungsumfang.
Im Hinblick auf die besondere Eigenart vieler unserer angebotener Reisen bleiben notwendige, zumutbare, von HASE KANU nicht wider Treu und Glauben herbeigeführte Programm- und Terminänderungen vorbehalten (höhere Gewalt, Unwettersituationen wie Hochwasser, extreme Waldbrandgefahr oder extremes Niedrigwasser, politische Unruhen, Streik, Stau, Wartezeiten an Grenzübergangsstellen, nichtvorhersehbare Umstände etc.). Die Zumutbarkeit ist insbesondere dann gegeben, wenn diese Änderungen nicht erheblich sind und den gesamten Inhalt und Verlauf der Reise nicht grundlegend beeinträchtigen. Von derartigen Änderungen wird HASE KANU die Vertragspartner unverzüglich unterrichten bzw. während der Reise in Abstimmung des Tourenbegleiters und der Teilnehmer eine Änderung oder Variation der Tour beschließen.
Willkürmaßnahmen ausländischer Behörden, Staatsbediensteter, Streiks, höhere Gewalt (Wetterunbilden, Unpassierbarkeit von Straßen), Verkehrsstau, unüblich lange Wartezeiten an Grenzübergängen, die zum Ausfall oder zur massiven Beeinträchtigung der Reise führen, bedingen nicht den Anspruch auf teilweise oder gesamte Kostenrückerstattung.
Zeitangaben (außer Treffpunkte und Reisebeginn) sind als grobe Richtwerte zu sehen, Abweichungen sind nicht ausgeschlossen.

Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Vertragspartners gegenüber HASE KANU bestimmen sich nach den §§651 a bis 651 I BGB. Der Reiseteilnehmer wird darauf hingewiesen, das er diese Rechte verlieren kann, wenn er:
a) gegenüber der örtlichen Reiseleitung schuldhaft und nicht rechtzeitig Abhilfe verlangt.
b) etwaige Reisemängel, die sich während der Reise einstellen, nicht unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder bei HASE KANU rügt, so dass Letzterer mangels Unkenntnis der Umstände keine Abhilfe veranlassen kann.
Gewährleistungsansprüche sind in schriftlicher Form bei Reisen mit einer Dauer bis zu 72 Stunden maximal 48 Stunden nach Reiseende geltend zu machen. Bei Reisen mit einer Dauer länger als 72h müssen die Gewährleistungsansprüche innerhalb von 14 Tagen in schriftlicher Form bei HASE KANU geltend gemacht werden. Ausnahme bildet der Sachverhalt, das diese Frist unverschuldet versäumt wurde. Es wird auf die Verjährungsvorschrift des §651 g II BGB aufmerksam gemacht.

Haftung, Haftungsbeschränkung:

HASE-KANU übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Krankheiten jeglicher Art. Generell beschränkt sich die Haftung von HASE-KANU auf die Höhe des zweifachen Reisepreises.
Gelten für einen Leistungsträger gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden können, so kann sich HASE KANU darauf berufen. Ansprüche aus unerlaubten Handlungen des Vertragspartners bleiben davon unberührt.
Bei sog. Fremdleistungen (Leistungserbringung durch Dritte im Auftrag von HASE KANU ) haftet der die Fremdleistung Erbringende im vollen Umfang.
Bei minderjährigen Teilnehmern übernehmen der bzw. die Erziehungsberechtigten bzw. der von den Erziehungsberechtigten autorisierte Betreuer der Gruppe, Schulklasse o.ä. die volle Aufsichts- und Haftungspflicht.
Bei fachspezifischen Reiseinhalten (Flusswandern) obliegt dem Betreuerpersonal der Gruppe die allgemeine Aufsichtspflicht, die fachspezifische Erbringung der Sicherheitsnormen obliegt dem Mitarbeiter von HASE KANU während der entsprechenden Situation.
Die Teilnehmer müssen selbst oder über Erziehungsberechtigte unfallversichert/krankenversichert sein und schwimmen können.
Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Tourenbegleiters sind bindend, ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen bei Sicherheitsforderungen - der Reiseteilnehmer bzw. die betreffenden Mitglieder einer Reisegruppe von der Tour ausgeschlossen werden können und der Veranstalter keinerlei Haftung für alle damit verbundenen Modalitäten übernimmt!
Bei der Nutzung von Ausrüstung und Material, bei Materialausleihe sowie bei groben Verstößen von Teilnehmern gegen die allg. Sorgfaltspflicht und Sicherheit, die u.a. zum Verlust, Diebstahl oder dem Abhandenkommen von Material/Ausrüstung führen, ist der betreffende Reiseteilnehmer oder die Mitglieder der betreffenden Reisegruppe voll haftbar.
Dies gilt für Schäden, die durch den Verlust oder Schädigung gegenüber Dritter und dem Veranstalter entstanden sind. Bei Wiederbeschaffung von Material/Ausrüstung wird der aktuelle Katalogpreis zzgl. Transport , Ausfall und Beschaffungskosten zugrunde gelegt.
Sämtliche Haftungspflichten seitens HASE KANU entfallen, wenn im mittel- oder unmittelbaren Zusammenhang Alkohol, Drogen oder andere Rauschmittel mit eingetretenen oder entstandenen Schädigungen von Teilnehmern, dritten Personen sowie betroffenen Sachwerten stehen.
Keine Haftung für abhandengekommene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Teilnehmer - das gilt auch für im Fahrzeug, im Tourbus oder in den betreffenden Herbergen, Camps und anderen Unterkünften zurückgelassene Gegenstände. Keine Haftung für Schäden an Kraftfahrzeugen und darin befindlichen Gegenständen.
Bei Unfällen oder Verletzungen bzw. Verdacht auf Verletzungen von Reise- oder Kursteilnehmern muss innerhalb von 24h nach dem Schadensereignis dieser Sachverhalt HASE KANU unter Beschreibung des Sachverhaltes sowie Unfallhergang und ggf. Zeugenbenennung schriftlich angezeigt werden. Erfolgt dies nicht, erlischt jegliche Haftung durch das HASE KANU.
Es erfolgt keinerlei Haftung für beschädigte, verlorene, verschmutzte oder unbrauchbar gewordene Ausrüstungs- und Bekleidungsstücke sowie vom Reiseteilnehmer während der Tour, Reise oder des Kurses benutzten Gegenstände (Video, Telefone, Foto...). Ausdrücklich wird hingewiesen, das bei vielen Reisen und Kursen ein Eintritt des geschilderten Sachverhaltes möglich sein kann und sich entspr. darauf einzustellen ist!
Verliert ein Reiseteilnehmer bei einer geführten (vom Tourenbegleiter abgesicherten) Tour den Kontakt zur Gruppe, hat er abzuwarten, bis ein Vertreter von HASE KANU ihn wieder zur Gruppe führt. Fällt der Tourenbegleiter durch einen nicht vorhergesehenen Umstand zur Absicherung der Reise aus, so hat die Reisegruppe auf Eintreffen eines Vertreters von HASE KANU zu warten. Erfolgt durch den/die Reiseteilnehmer eine eigenständige Weiterfahrt oder Durchführung der Reise, so erfolgt dies auf eigenes Risiko. In diesem Falle hat der/die Reiseteilnehmer die Rechte und Pflichten wie während einer Materialvermietung mit Ausrüstungsmaterial von HASE KANU.
Bei Aufenthalten in Camps, Herbergen und vergleichbaren Einrichtungen ist durch die Reiseteilnehmer die entsprechend gültige Hausordnung bzw. Verordnungen (Zeltplatzordnung, Naturschutz, Nachtruhe, Lärm- und Emmisionsschutz) einzuhalten. Mitreisendes Betreuer- und Aufsichtspersonal (besonders bei Jugendgruppen oder Schulklassen) hat diesem Sachverhalt gegenüber den jugendlichen Reiseteilnehmern besonders Rechnung zu tragen. Generell ist vom Betreuer- und Aufsichtspersonal konsequent die allgemeine Obhuts- und Aufsichtspflicht für die mitreisenden Teilnehmer (Kinder, Jugendliche) zu erbringen. Erfolgen Anzeigen oder Forderungen Dritter Personen oder Behörden an HASE KANU , deren Verursachung Reiseteilnehmern obliegt (vor allem bei Vermietungen von Ausrüstungsmaterial, Naturschutz- u. Umweltdelikten oder während individuell zu fahrenden bzw. durchzuführenden Reisen), so werden diese Forderungen durch HASE KANU an den Verursacher weitergeleitet und ebenfalls zur Anzeige gebracht. HASE KANU behält sich vor, in diesem Fall gespeicherte Daten (Adressdaten) weiterzugeben.

Fremdleistungen:

Der Veranstalter haftet nicht für im Vertrag als "Fremdleistung" angegebener Leistungen, Preise und Termine. Dies gilt auch für fehlende oder falsche Informationen, Reisebeschreibungen oder Vertragsinhalte durch Dritte.

Hygiene:
Durch den Charakter vieler Reisen bedingt, erfolgt die Verpflegung auf einem einfachen Niveau unter Beachtung der Richtlinien von Hygiene, Haltbarkeit/Verderblichkeit von Nahrung. Es kann vorkommen, dass hygienische Anforderungen an Essenszubereitung und Esskultur nicht immer eingehalten werden können (z.B. das Kochen über offenem Feuer, selbständige Nahrungszubereitung). Die Teilnehmer bereiten in jedem Falle selbständig Ihre Nahrung/Mahlzeiten zu.
Ebenso bedingen Lagern/Übernachtungen auf Rastplätzen oder Flusswanderrastplätzen oder auf einfachen Zeltplätzen o. Lagerplätzen sowie Kurzreiseangebote bis 72h nicht immer Anspruch auf sanitäre Einrichtungen (u.a. bei Flussfahrten).

Zusammenarbeit mit Weiterverkäufern, Agenturen und Reisebüros
Die gezeigten Preise in den Katalogen und Prospekten sind auch für Vermittler bzw. Weiterverkäufer bindend, sofern der Weiterverkäufer (Vermittler) keine zusätzlichen und als Fremdleistung benannte Leistungen zu den Angeboten des HASE KANU zufügt. Vertragliche Vereinbarungen mit HASE KANU können diese Bestimmung außer Kraft setzen, bedingen aber in jedem Fall die Schriftform.
Es gilt der in den gemachten, zeitlich befristeten Angeboten, in Angebotskatalogen und in den Detailinformationen (nach Abschluss des Reisevertrages in den Reiseunterlagen enthalten) beschriebene Leistungsumfang. Bei Weiterverkauf unserer Reiseangebote bzw. bei extra erstellten Angeboten ist der Abschluss eines Reisevertrages inkl. Terminbestätigung mit HASE KANU und dem Vermittler Bedingung. Beachten Sie, dass HASE KANU als Reiseveranstalter selbstständig im Vertrieb seiner Reisen tätig ist und generell keine Exklusivrechte (Vorrangsrechte) beim Weitervertrieb gewährt werden. Jegliche Veröffentlichungen Dritter unserer Angebote - oder Teile daraus - Bedarf unserer schriftlichen Zustimmung!
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB ziehen nicht deren gesamte Unwirksamkeit nach sich.
Sämtliche mündliche Abreden in Zusammenhang mit Reiseverträgen, Mietverträgen und Angeboten sind gegenstandslos, es zählt die schriftliche Vereinbarung! Dies gilt auch bei Stornierungen.

Bootsvermietung
Zur Ausrüstung der Boote gehören Paddel, Schwimmwesten und wasserdichte Tonnen.
Der Vertrag beginnt mit der Anzahlung oder der Vollständigen Zahlung des Mietpreises.
Für Reservierungen erheben wir eine Gebühr von 25 Euro für ein Wochenende, sowie 50 Euro für eine Woche. Die Gebühr wird bei der Anmietung mit dem Mietpreis verrechnet. Eine Stornierung der Anmietung sollte mindestens 10 Tage vor dem Miettermin erfolgen, sind es weniger als 10 Tage, wird die Reservierungsgebühr einbehalten.
Werden die Boote und Zubehör nicht rechtzeitig zurück gebracht, erhöht sich der Mietpreis um den darauffolgenden Tagespreis laut Preisliste.
Werden Boote und Zubehör vom Mieter vor Ablauf der Mietzeit zurückgegeben, besteht kein Anspruch auf teilweiser Erstattung des Mietpreises.
Die Rückgabe der Boote + Zubehör erfolgt in einem sauberen Zustand.
Verluste und Beschädigung des Materials Verpflichten dem Mieter zum Schadenersatz.

HASE-KANU übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden die während der Mietzeiten entstanden sind.
Der Mieter verpflichtet sich eine Kaution in Höhe von 50 Euro/Boot bei Anmietung beim Vermieter zu hinterlegen. Diese kann bei Verlust oder Beschädigung zur Anschaffung/Wiederherstellung des Materials einbehalten werden.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Gerichtsstand: ist der Sitz von HASE KANU. (wenn der Vertragspartner den Status eines Vollkaufmanns trägt )
HASE KANU haftet nicht für Druckfehler.
Gehrde, 1.5.2009

Firmenanschrift:
HASE KANU, Wiesenweg 3, 49596 Gehrde.